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FG Berlin-Brandenburg, 21.01.2009 - 14 K 14022/07 |
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FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Januar 2009 - 14 K 14022/07 (https://dejure.org/2009,18414)
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einordnung der aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft entstehenden Verluste als Einkünfte aus Gewerbebetrieb; Geltendmachung des Auflösungsverlustes im Streitjahr
- Judicialis
EStG § 17 Abs. 1; ; EStG § 17 Abs. 2; ; EStG § 17 Abs. 4; ; HGB § 255 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung durch Bürgschaftsinanspruchnahme; Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Auflösungsverlusts nach § 17 EStG
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung durch Bürgschaftsinanspruchnahme - Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Auflösungsverlusts nach § 17 EStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 04.10.2007 - VIII S 3/07
Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsverlustes i.S. des § 17 EStG; keine …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 21.01.2009 - 14 K 14022/07
Es entspricht zutreffender ständiger BFH-Rechtsprechung, dass ein Auflösungsverlust im Sinne des § 17 EStG voraussetzt, dass der wesentlich beteiligte Gesellschafter nicht mehr mit Zuteilungen und Rückzahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen rechnen kann und dass feststeht, ob und in welcher Höhe noch nachträgliche Anschaffungskosten oder sonstige im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG zu berücksichtigende Veräußerungs- oder Aufgabekosten anfallen werden [ BFH, Beschluss vom 04.10.2007 VIII S 3/07 (PKH), BFH/NV 2008, 209 m.w.N.]. - BFH, 01.04.2008 - IX B 257/07
Keine Anwendung von § 11 EStG im Rahmen des § 17 EStG; Verlustabzug bei …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 21.01.2009 - 14 K 14022/07
Entgegen der Auffassung des Klägers gilt insbesondere das Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG für die Gewinnermittlung nach § 17 Abs. 2 EStG nicht, da § 17 Abs. 2 EStG eine Gewinnermittlung eigener Art darstellt (ständige Rechtsprechung, zuletzt BFH, Beschluss vom 01.04.2008 IX B 257/07, BFH/NV 2008, 1331).